Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen für unsere Dachverpachtung und Stromangebote

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge und Leistungen der Ensova zwischen uns und unseren Kunden (Verbrauchern und Unternehmern) für:

  • Dachverpachtung für Photovoltaikanlagen
  • Lieferung von elektrischer Energie (Strom)
  • Beratung und technische Dienstleistungen

Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsschluss

2.1 Angebot und Annahme

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.2 Dachprüfung

Vor Vertragsschluss führen wir eine technische Prüfung der Dachfläche durch. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt der positiven Dachprüfung.

2.3 Schriftform

Verträge über Dachverpachtung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

§ 3 Dachverpachtung

3.1 Leistungsumfang

  • • Planung der PV-Anlage
  • • Installation und Inbetriebnahme
  • • Wartung und Betrieb
  • • Versicherung der Anlage

3.2 Vertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt in der Regel 20 Jahre ab Inbetriebnahme der Anlage.

3.3 Pachtentgelt

Das Pachtentgelt wird jährlich im Voraus gezahlt und richtet sich nach der Dachfläche.

3.4 Eigentumsübergang

Nach Vertragsende geht die Anlage unentgeltlich in das Eigentum des Dacheigentümers über.

§ 4 Stromlieferung

4.1 Stromqualität

Wir liefern ausschließlich Ökostrom aus erneuerbaren Energiequellen. Die Stromqualität entspricht den gesetzlichen Vorgaben.

4.2 Preise und Konditionen

Die Strompreise richten sich nach unserem aktuellen Preisblatt. Preisänderungen werden mit einer Frist von 6 Wochen angekündigt.

4.3 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt monatlich auf Basis des gemessenen Verbrauchs. Abschlagszahlungen werden entsprechend angepasst.

§ 5 Pflichten der Vertragsparteien

Unsere Pflichten

  • Fachgerechte Installation
  • Regelmäßige Wartung
  • Versicherungsschutz
  • Störungsbehebung

Kundenpflichten

  • Zugang zur Anlage gewähren
  • Änderungen am Dach melden
  • Pünktliche Zahlung
  • Störungen unverzüglich melden

§ 6 Haftung

Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

Haftungsbeschränkung: Für sonstige Schäden haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit nicht wesentliche Vertragspflichten betroffen sind.

§ 7 Kündigung

Ordentliche Kündigung

Dachpachtverträge können mit einer Frist von 12 Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Stromlieferverträge mit einer Frist von 4 Wochen.

Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

§ 8 Schlussbestimmungen

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Mayen, soweit gesetzlich zulässig.

Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand dieser AGB: Januar 2025

Fragen zu unseren AGB?

Kontaktieren Sie uns gerne für eine persönliche Beratung zu unseren Geschäftsbedingungen.

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